Neue Zweckvereinbarung Kindertagesstätte Gödenroth vom 07.11.2023!

Nach dem Kindertagesstättenbedarfsplan des Rhein-Hunsrück-Kreises bilden die Ortsgemeinden Braunshorn, Gödenroth, Hollnich und Roth einen Kindergartenbezirk.

Die Ortsgemeinde Gödenroth ist Standortgemeinde des Kindergartens. Die Ortsgemeinden Braunshorn, Gödenroth, Hollnich und Roth haben beschlossen, die Aufgabe „Betrieb des Kindergartens Gödenroth“ der Ortsgemeinde Gödenroth zu übertragen.

Die Ortsbürgermeister der vorgenannten Gemeinden haben am 07.11.21022 Änderungen der bisherigen Zweckvereinbarung beschlossen. Die Änderungen  wurde am 30.12.2022 von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis genehmigt.

Die neue Zweckvereinbarung trat am 01.01.2023 in Kraft.

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