Neueste Allgemeinverfügung des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen In Rheinland-Pfalz

die in der Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen gelten ab Mitternacht.

Down Lade:  Allgemeinverfügung-RHK- v17-03-2020

Regelungsbereiche: Gastronomie, Handel, Vereine, Kirchen, Veranstaltungen, Sportstätten etc.

Und natürlich: Die Spielplätze!