Neueste Allgemeinverfügung des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 17.03.2020 zum Corona-Virus!!
Neueste Allgemeinverfügung des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen In Rheinland-Pfalz
die in der Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen gelten ab Mitternacht.