Umwandlung des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Kastellaun und ihrer Ortsgemeinden zum Mitteilungsblatt!

Das bisherige „Amtsblatt“  trägt jetzt den Namen „Mitteilungsblatt“ der Verbandsgemeinde Kastellaun.

Wie Sie sicherlich schon bemerkt haben, wurde das letzte Amtsblatt nach der Ausgabe Nr. 30 vom 24. Juli 2020, 

ab der Ausgabe Nr. 31 vom 31.Juli 2020, 

zu einem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kastellaun und ihrer Ortsgemeinden  umgewandelt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Ortsbürgermeister unterrichtet, dass diese Umwandlung aus rechtlichen Gründen erforderlich war. Aus diesen Gründen hat der Verbandsgemeinderat die Umwandlung im Mai 2020 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

Neueste Allgemeinverfügung des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 17.03.2020 zum Corona-Virus!!

Neueste Allgemeinverfügung des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen In Rheinland-Pfalz

die in der Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen gelten ab Mitternacht.

Down Lade:  Allgemeinverfügung-RHK- v17-03-2020

Regelungsbereiche: Gastronomie, Handel, Vereine, Kirchen, Veranstaltungen, Sportstätten etc.

Und natürlich: Die Spielplätze!