Wichtige Hinweise!!

Überhängende Hecken, Sträucher und Bäume!

Wir bitten alle Grundstückseigentümer bis Ende Februar 2022 ihre Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze, die auf den öffentlichen Raum ragen, so zurückzuschneiden, dass es während der Wachstumsphase der Pflanzen im Frühjahr/Sommer zu keinen Beeinträchtigungen bzw. Beschwerden kommt.

Zwischen dem 01. März und dem 30. September 2022 gilt die Rücksichtnahme auf Nester von brütenden Vögeln oder ähnlichen Lebensstätten wild lebender Kleintiere.