Die Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun – örtliche Ordnungsbehörde – hat in der beigefügten Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 28 vom 14.07.2017 Seite 10 auf die wichtigsten Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zum Lärmschutz – Einhaltung von Ruhezeiten – hingewiesen.

Den Link zu § 7 der 32. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie zu § 8 des Landesimmissionschutzgesetzes finden Sie hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=ImSchG+RP+%C2%A7+8&psml=bsrlpprod.psml

Wir bitten alle Bewohner von Gödenroth die entspechenden gesetzlichen Bestimmungen zu den Ruhezeiten zu beachten.