Informationsabend zum Ausbau der Straßen „Am alten Rathaus“ und „Im Faller“ – Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen im Zuge der o.g. Straßenausbaumaßnahmen.

Im Amtsblatt Nr. 47, vom 24.11.2017, Seite 10, lädt die Gemeinde Gödenroth alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer der Gemeinde zur einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 05.12.2017, um 19:00 Uhr, in das Gemeindehaus ein.  Die Ortsgemeinde und die zuständigen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun informieren dort über die bauliche Ausführung und den Zeitplan sowie über die Erhebung von Wiederkehrenden Ausbaubeiträgen im Zuge der o.g. Straßenbaumaßnahme.

Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.

Beitragsschuldner ist grundsätzlich, wer im Zeitpunkt des Beitragsbescheides  Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist.

Die Satzung der Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Gödenroth vom 16.11.2016 können Sie über diesen Link: 2017-11-16 – neue Ausbaubeitragssatzung wkB einsehen.