Die  Verbandsgemeinde (VG)  Kastellaun informiert die Ortsbürgermeister (OB) und Ortsvorsteher (OV) am 24.04.2020 über die Öffnung der Verwaltung für den Besucherverkehr ab 04.05.20202!

 Die VG-Verwaltung wies darauf hin, dass eine entsprechende Ankündigung auch im nächsten Amtsblatt  erscheint. Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet die OB und OV, in Angelegenheiten der Ortsgemeinden / Ortsteile ebenfalls vorab Termine zu vereinbaren, um die nach wie vor dringend empfohlene Kontaktreduzierung zu unterstützen.

Der Verbandsbürgermeister Christian Keimer schrieb in einer E-Mail am 24.04.2020 an alle Mitarbeiter:
Betreff: Öffnung der Verwaltung für den Besucherverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus werden wir das Rathaus ab dem 04. Mai wieder für den Besucherverkehr öffnen. Die geschieht unter folgenden Bedingungen:

  • Die Besucherinnen und Besucher müssen vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Wir bitten Sie, die Termine realistisch zu takten, um zum Beispiel im Bereich des Einwohnermeldeamtes „Staus“ der Wartenden zu verhindern.
  • Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, einen Mund- / Nasenschutz zu tragen. Das Tragen des Mund- / Nasenschutzes ist beim Einkauf bzw. bei Nutzung des ÖPNV ohnehin bereits ab dem 27.04. vorgeschrieben, so dass die Besucherinnen und Besucher wahrscheinlich über einen entsprechenden Schutz verfügen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Telefonzentrale einen Einweg-Schutz ausgeben. Daher müssen sich die Besucherinnen und Besucher bei der Telefonzentrale anmelden, die Telefonzentrale führt eine Einlasskontrolle durch.
  • Für die besonders publikumsintensiven Bereiche haben wir Schutzaufsteller aus Plexiglas bestellt, die eine zusätzliche Barriere bilden.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit einem waschbaren Mund-/ Nasenschutz aus Baumwolle / Polyester ausgestattet. Ob Sie diesen (oder einen anderen) Schutz während des Dienstes tragen, bleibt Ihnen überlassen. Eine Verpflichtung gibt es nicht.

Über weitere Maßnahmen werden wir Sie zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Keimer
(Bürgermeister) “