Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Gödenroth für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt);

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018/2019 wird dem Gemeinderat am 02. März 2018 zugeleitet. Bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch den Gemeinderat, haben die Einwohner von Gödenroth die Möglichkeit das Zahlenwerk einzusehen. Die Einsichtnahme kann ab sofort im Rathaus Kastellaun, Zimmer 48, während der allgemeinen Öffnungszeiten vorgenommen werden.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gemacht werden. Die Vorschläge sind demnach bis zum 16.03.2018 schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, z. H. Herrn Heinz-Lauf, Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun zu richten.

(Gerd Emmel)

Ortsbürgermeister

Dieser Bekanntmachungstext zum Haushalt der Ortsgemeinde Gödenroth, wird auch diese Woche im Amtsblatt der VG Kastellaun Nr. 09 vom 02.03.2018 unter Ortsgemeinde Gödenroth erscheinen.